Darstellung auf Basis der Vergabeunterlagen der Österreichischen Post AG. Die Grafik zeigt ausschließlich die drei ausgeschriebenen Konzessionsbereiche. Bowlinghalle und Parkplatzflächen sind nicht Teil dieser Ausschreibungen.

Recherchestand

02. Juli 2026


✓ Gespräch mit Österreichischer Post AG

✓ Gespräch mit POST SV / Initiative Rettet den POST SV

✓ Aktuellen Flächenwidmungsplan ausgewertet

✓ Historische Entwicklung recherchiert

✓ Frühere Medienberichte ausgewertet


Auswertung: Ausschreibungsunterlagen

offen: Rechtliche Gutachten angefragt

Position der Österreichischen Post AG

Die Post verweist darauf, dass der POST SV im Jahr 2022 einen neuen, befristeten Vertrag bis Ende 2027 abgeschlossen habe. Außerdem vertritt sie die Auffassung, dass das Sportstättenschutzgesetz auf den heutigen Vertrag nicht anwendbar sei, da die Österreichische Post AG keine Gebietskörperschaft sei und das Gesetz auf bereits am 31. Dezember 1988 bestehende Vertragsverhältnisse mit Gebietskörperschaften abstelle.

Nach Angaben der Post wurde diese Rechtsauffassung intern und extern geprüft.

Position des POST SV

Der Verein verweist auf den Vertrag aus dem Jahr 1973 sowie auf das Sportstättenschutzgesetz und sieht darin einen besonderen Bestandsschutz. Aus Sicht des Vereins besteht deshalb weiterhin ein unbefristetes Bestandverhältnis.

Stand unserer Recherche

Der Wiener Flaneur liegen die schriftlichen Stellungnahmen beider Seiten vor. Die zugrunde liegenden Verträge sowie die rechtlichen Gutachten liegen uns derzeit noch nicht vor. Wir haben beide Seiten um weitere Unterlagen gebeten und werden diesen Abschnitt ergänzen, sobald sie vorliegen.

Position der Österreichischen Post AG

Nach Angaben der Post handelt es sich um einen vollständig neuen, beidseitig verhandelten und unterzeichneten Vertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2027. Aus Sicht der Post ist damit die Rechtslage eindeutig.

Position des POST SV

Nach Angaben des Vereins wurde der Vertrag 2022 unterschrieben, um den Betrieb der Sportanlage fortführen zu können. Die Initiative Rettet den POST SV erklärte gegenüber dem Wiener Flaneur, dass dem Verein die heutige Rechtsauffassung zum Sportstättenschutzgesetz damals nicht bekannt gewesen sei.

Stand unserer Recherche

Der Vertrag von 2022 liegt dem Wiener Flaneur derzeit nicht vor. Ebenso wenig der ursprüngliche Vertrag aus dem Jahr 1973. Deshalb können wir derzeit nicht beurteilen, wie beide Verträge rechtlich zueinander stehen.

Position der Österreichischen Post AG

Die Post begründet die Ausschreibung mit dem EU-Beihilfenrecht und dem Vergaberecht. Nach ihren Angaben soll das Verfahren transparent, öffentlich und diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Bewertet werden sollen unter anderem der Erhalt und Ausbau des Sportangebots. Die Ausschreibung soll nach Angaben der Post Ende Juni 2026 veröffentlicht werden.

Position des POST SV

Der Verein befürchtet, dass ein gemeinnütziger Sportverein im Wettbewerb mit anderen Interessenten strukturelle Nachteile haben könnte. Zudem sieht der Verein Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Vertragslaufzeit und der langfristigen Investitionsplanung.

Stand unserer Recherche

Die Ausschreibungsunterlagen liegen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor. Offen sind unter anderem die genaue Bewerbungsfrist, sämtliche Bewertungskriterien sowie die vorgesehene Vertragslaufzeit.

Position der Österreichischen Post AG

Die Post erklärt mehrfach öffentlich, dass keine bestehenden Sportflächen verbaut werden sollen. Nach ihren Angaben soll Wohnbau – falls er umgesetzt wird – ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen oder bestehender Bebauung am Rand des Areals entstehen. Gleichzeitig sollen die Sportanlagen modernisiert werden.

Position des POST SV

Der Verein begrüßt das öffentliche Bekenntnis zum Sport. Gleichzeitig äußert er die Sorge, dass sich die Nutzung einzelner Flächen oder Gebäude langfristig verändern könnte, insbesondere wenn künftig neue Betreiber oder spätere Umwidmungen hinzukommen.

Stand unserer Recherche

Nach aktuellem Flächenwidmungsplan sind die Sportflächen weiterhin überwiegend als Sport- und Erholungsgebiet gewidmet. Ob und in welchem Umfang sich diese Widmung künftig ändern könnte, ist derzeit offen.

Position der Österreichischen Post AG

Die Post betont, dass heute keine betriebenen Sportflächen dem Wohnbau weichen müssen. Dabei werden die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Drittel der geförderten Wohnfläche eingehalten. Denkbar seien lediglich Entwicklungen auf bereits versiegelten Flächen oder bestehender Bebauung am Rand des Areals. Über mögliche Änderungen der Flächenwidmung entscheidet jedoch nicht die Post, sondern die Stadt Wien.

Position des POST SV

Der Verein befürchtet, dass spätere Änderungen der Flächenwidmung langfristig Auswirkungen auf den Charakter des Areals haben könnten. Aus Sicht des Vereins ist deshalb Planungssicherheit ein zentrales Thema.

Stand unserer Recherche

Frühere Überlegungen für umfangreicheren Wohnbau wurden in den vergangenen Jahren mehrfach verändert oder verworfen. Derzeit liegt keine öffentlich bekannte Umwidmung für die Sportflächen vor. Sollte sich das ändern, wäre dafür ein eigenes Verfahren der Stadt Wien erforderlich.

Offene Fragen

Diese Fragen konnten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten.

Verträge

Liegt der ursprüngliche Vertrag von 1973 vor?

Wie genau verhalten sich der Vertrag von 1973 und der Vertrag von 2022 zueinander?

Wann ging das Grundstück von der Republik Österreich bzw. der damaligen Postverwaltung auf die Österreichische Post AG über?

Ausschreibung

Wie lautet der vollständige Kriterienkatalog?

Wie lange läuft die Bewerbungsfrist?

Welche Vertragslaufzeit ist vorgesehen?

Werden sämtliche Bewertungskriterien veröffentlicht?

Rechtslage

Welche Rolle spielt die Privatisierung der Österreichischen Post AG in Bezug auf die geschlossenen Verträge?

Liegen schriftliche Rechtsgutachten vor?

Wie begründen beide Seiten ihre Rechtsauffassung im Detail?

Wird gebaut?

Liegen schriftliche Rechtsgutachten vor?

Welche Gebäude könnten langfristig verändert werden?

Welche Bereiche gelten aus Sicht der Stadt Wien als bereits versiegelt?

Welche Änderungen würden eine neue Flächenwidmung erfordern?

Beteiligung

Welche Mitsprachemöglichkeiten erhalten Anrainer*innen?

Welche Rolle übernimmt die Stadt Wien im weiteren Verfahren?